


Das
Wort „Kluft“ ist ein hebräisches Wort und bedeutet soviel wie Kleidung. Heute
wird es vor allem als Bezeichnung für ältere Bekleidung oder auch eine Uniform
verwandt. Im deutschen Sprachraum ist es überall auch die Bezeichnung für die
Pfadfinderbekleidung. Die offizielle Kluft der DPSG besteht aus sandfarbenen,
langärmligen Hemd und dem Halstuch mit Knoten
(Beschluss der 63. Bundesversammlung 2001 in Hildesheim). Zusätzlich tragen
einige Georgspfadfinder auch einen Pfadfinderhut und einen Gürtel mit DPSG-Lilie.
An
welcher Stelle die Abzeichen auf die Kluft aufgenäht werden sollten, zeigt die
nebenstehende Skizze. Regelmäßig werden daneben folgende Aufnäher getragen, ohne
dass diese offiziell zur Kluft gehören: Auf dem linken Oberarm der runde
Verbandsaufnäher der DPSG, sowie der Stammesaufnäher.
Dem Schutz des Hemdkragens dient früher wie heute das Halstuch in der jeweiligen Farbe der Altersstufe.
Wölflinge: orange; Jungpfadfinder: blau; Pfadfinder: grün; Rover: rot; Leiter: grau; Absolventen des Woodbadge-kurses (Leiterausbildung auf Bundesebene): rosa. Gehalten wird das Halstuch durch einen Lederknoten.
Bei internationalen Begegnungen und Auslandsfahrten sollte das vom Ring deutscher
Pfadfinderverbände entworfene „Auslandhalstuch“ getragen werden.
Schon in seiner frühsten Jugend war Baden-Powell aufgefallen, dass die sozialen Unterschiede sich vor allem in der Kleidung äußerten. Als er später Gründer der Pfadfinderbewegung wurde, wollte er eine Bewegung schaffen, in der nur der Mensch selbst mit seinen Fähigkeiten zählen würde, ohne dass es auf seine soziale Herkunft ankäme. So führte er eine einheitliche Kleidung ein. Die Kluft, wie sie Baden-Powell selbst trug (Hut, sandfarbenes Hemd, graues Halstuch, kurze Hose), ging auf die Uniform der südafrikanischen Schutzpolizei zurück, der Baden-Powell lange Jahre vorstand. Zwar hat die Kluft noch immer nicht ihren eigentlichen Sinn, die sozialen Unterschiede zu verdecken, verloren, wesentlicher ist aber heute die Eignung der Kluft als Ausdruck der Verbundenheit und des gemeinsamen Wollens und ihre Eignung als Erkennungsmerkmal in der Öffentlichkeit. Da die DPSG die Jugendpflege fördert, unterliegt die Kluft der DPSG nicht dem Uniformierungsverbot bei Versammlungen, § 3 II VersammlG..
1. BdP (Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder)
2. VCP (Verband christlicher Pfadfinder)
3. PSG (Pfadfinderinnenschaft St. Georg) (meist keine Kluft, wenn dann hellblau)
